E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 1.1.2025  Empfang verpflichtend – Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen, wie z.B. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine erhoben wird. Sie beträgt 15 % des zu verstehenden Einkommens. Es ist eine Jahreserklärung dem Finanzamt einzureichen. Körperschaften unterliegen in der Regel der Körperschaftsteuer, wenn die Gesellschaft den Sitz oder die Geschäftsleitung in Deutschland hat.

Somit bestimmt die Rechtsform eines Unternehmens, ob Einkommensteuer oder Körperschaft fällig wird. Dies kann insbesondere eine Überlegung Wert sein im Rahmen einer Neugründung oder Formwechsels.