E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 1.1.2025  Empfang verpflichtend – Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Der deutschen Umsatzsteuer unterliegt dem Grunde nach alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Die Umsatzsteuer trägt allein der Endverbraucher (Konsument) mit dem Kauf der Ware. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 % bzw. der ermäßigte Steuersatz 7 %. Für das Unternehmen soll die Umsatzsteuer keine Belastung (Kosten) in der Regel darstellen, daher ist diese ein sogenannter durchlaufende Posten.
D.h. der Unternehmer kann seine gezahlte Umsatzsteuer, diese wird Vorsteuer genannt, mit der von seinen Kunden gezahlte Umsatzsteuer verrechnen. Die Differenz ist als Zahllast an das Finanzamt zu melden und abzuführen.

Dies erfolgt im Rahmen von Umsatzsteuervoranmeldungen, die digital an das Finanzamt zu melden sind.
Mit Ablauf des Kalenderjahres ist eine Jahreserklärung zu erstellen, in der sich unter Anrechnung der bereits gemeldeten und gezahlten Umsatzsteuervoranmeldungen, eine Restzahlung bzw. Erstattung ergibt.

Ausnahme stellt hier die Kleinunternehmerregelung dar. Diese wird auf Antrag des Steuerpflichtigen gewährt und sieht von einer Abgabe von Voranmeldungen und dem Ausweis der Umsatzsteuer in den Rechnungen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen § 19 UStG ab.

Gerne stehe ich Ihnen zur Erläuterung und Beratung in der Umsetzung Ihrer Unternehmerpflichten zur Verfügung.

Die digitale Abwicklung und Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen ist i.d.R Bestandteil der Buchhaltung.

Wichtiger Baustein und formelle Voraussetzung für die Umsatzsteuer bzw. den Vorsteueranspruch ist eine ordnungsgemäße Rechnung als Abrechnungsdokument. Sprechen Sie mich an, gerne informiere ich Sie über die notwendigen Bestandteile einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.